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Vier Personen mit unterschiedlichen Gesichtsausdrücken und Fragezeichen über ihren Köpfen in einer Illustration.

Häufig gestellte Fragen zum OGS-Bereich

Wer kann die OGS besuchen?

Grundsätzlich können alle Kinder der jeweiligen Grundschule angemeldet werden, sofern Plätze verfügbar sind.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern von Grundschulkindern in Deutschland schrittweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung.

  • Start: für Erstklässler ab August 2026
  • Jedes weitere Jahr wird eine Klassenstufe einbezogen
  • Ab 2030/2031 gilt der Anspruch für alle Grundschulkinder (Klasse 1 bis 4)

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Schulsekretariat

Welche Betreuungszeiten gibt es?

Die OGS findet an Schultagen in der Regel nach dem Unterricht bis ca. 16:00 Uhr statt. In manchen Schulen gibt es auch eine Randstunden- oder Frühbetreuung. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website.

Gibt es eine Ferienbetreuung?

An vielen OGS-Standorten wird eine Betreuung in den Ferien angeboten (außer in den Weihnachtsferien und während drei Wochen in den Sommerferien). Die genauen Betreuungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es erfolgt eine schriftliche Bedarfsabfrage durch die OGS.

Wird eine Mittagsverpflegung angeboten?

Alle Kinder erhalten während des OGS-Besuchs ein kostenpflichtiges warmes Mittagessen sowie Getränke. Besondere Ernährungsbedürfnisse (z. B. vegetarisch,ohne Schweinefleisch, Allergien) können in der Regel berücksichtigt werden.

Ist die Teilnahme am Mittagsessen verpflichtet?

Das Mittagessen in der OGS ist verpflichtend, da es Teil des pädagogischen Konzeptes ist. Das gemeinsame Mittagessen fördert Tischgemeinschaft, Esskultur und eine gesunde Ernährung.

Ausnahmen können in Absprache mit uns als Träger möglich sein, z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsformen.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an die Teamleitung Ihrer OGS oder an die zuständige Bereichsleitung beim Träger.

Findet eine Hausaufgabenbetreuung statt?

Während des OGS-Besuchs gibt es feste Zeiten für die Hausaufgaben. Die Mitarbeitenden unterstützen die Kinder, die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt jedoch bei den Eltern.

Welche weiteren Angebote gibt es?

Die Kinder können an diversen pädagogischen Freizeitangeboten, Projekten oder AGs teilnehmen. Das Angebot variiert je nach Schule.

Elternbeitrag

Für die Teilnahme an der OGS erhebt Ihre Kommune einen monatlichen Elternbeitrag. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern.

Weitere Informationen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Jugendamt.

Verpflegungsbeitrag

Der Verpflegungsbeitrag wird von uns als Träger der OGS erhoben. Dieser Beitrag wird an zwölf Monaten (auch während der Ferien) fällig.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abrechnung der Verpflegungsbeiträge zu wählen, ob diese über eine monatliche Pauschale oder über eine Spitzabrechnung (taggenaue Abrechnung) erfolgen soll.

Die Pauschale errechnet sich anhand der Anzahl der Verpflegungstage pro Schuljahr, abzüglich Schließzeiten der Einrichtung und einer durchschnittlichen Anzahl von Fehltagen des Kindes. Bei der Spitzabrechnung haben Sie die Möglichkeit, an Krankheits-, Fehltagen oder bei Nichtinanspruchnahme der Ferienbetreuung, das Essen für Ihr Kind eigenverantwortlich über unser Abrechnungsportal abzubestellen.

Ein Wechsel der Abrechnungsmethode ist nur zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich.

Kostenübernahme

Familien, die Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen. Die Verpflegungskosten werden dann vollständig übernommen. Der Antrag muss regelmäßig bei der zuständigen Kommune oder beim Jobcenter gestellt werden. Unterstützung erhalten Sie durch die Schulsozialarbeit der Grundschule.

Was erledige ich wo?

Platzvergabe / Wartelisten
Schulsekretariate der Grundschulen

Ferienbetreuung
Mitarbeiter*innen der OGS

Bildung und Teilhabe

  • Beratung / Hilfe bei der Antragsstellung: Schulsozialarbeiter*innen der Grundschulen
  • Antragsstellung / Antragsformulare: Kommunale Sozialämter oder Jobcenter

Elternbeiträge
Kommunale Jugendämter

Verpflegungsbeiträge / Verpflegungsabrechnung
Melanie Laux: Tel. 02941 968000 – 17
melanie.laux@parisozial-soest.de

Andrea Klaus: Tel. 02941 968000 – 32
a.klaus@pariaktiv-soest.de

Informationsblatt mit häufig gestellten Fragen zur offenen Ganztagsschule in Soest.
Informationsblatt mit Details zum OGS-Besuch und Anmeldemöglichkeiten für Kinder.
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