Coronavirus – Informationen für Eltern

Achtsamer Umgang

Achtsamer Umgang mit Krankheitssymptomen bei jung und alt hat weiterhin Priorität. Unsere Hygienekonzepte unterliegen immer noch einem ständigen Wandel und können sich jederzeit verändern.

Fragen Sie bei Bedenken tagesaktuell Ihre Projekt- oder Kitaleitung.

1. Für die Kindertageseinrichtungen gilt

  • die präventiven, anlasslosen Testungen werden zum 22.4. eingestellt
  • es gilt der uneingeschränkte Regelbetrieb und es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Eltern
  • die formulierte Bitte an die Eltern, Kinder mit Krankheitssymptomen (vor allem für Covid) zu Hause zu lassen bleibt bestehen
  • Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske in Einrichtungen besteht seit dem 2. April 2022 nicht mehr

2. Für die OGS und andere Betreuungsangebote:

  • Am Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.
  • Andere Personen sind vom Unterricht sowie allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden ausgeschlossen. Zudem ist ihnen das Betreten der Gebäude, außer in Notfällen, untersagt.
  • Für nicht immunisierte Beschäftigte gelten hinsichtlich der Durchführung der Testungen die Bestimmungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes.

 

Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinderund Jugendärzte haben wir uns auf folgende Empfehlungen verständigt:

 

Vorabhinweis

Die folgenden Empfehlungen beziehen sich auf Krankheitssymptome, die im Zusammenhang mit einer akuten, infektiösen und ansteckenden Erkrankung stehen oder auf eine solche hindeuten. Sie gelten nicht für diagnostizierte oder im Einzelfall bei Eltern und Einrichtung oder Kindertagespflegestelle bekannte, nicht-infektiöse chronische Erkrankungen wie beispielsweise Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Diese Kinder sind, wenn sie keine anderen oder neuen Symptome haben, in die Betreuung aufzunehmen.

 

Kranke Kinder

Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber1 und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.

Vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebots in Kindertagesbetreuungsangeboten können die Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten und die Kindertagespflegepersonen diesen Grundsatz konsequenter anwenden als sie es vor der Pandemie getan haben.

Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.

 

Umgang mit Schnupfen

Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Entscheidung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertagesbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.

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